Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgrundlage und Vertragsabschluß
1.1 Alle Angebote, Geschäftsabschlüsse und Lieferungen erfolgen, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf verwiesen wird, nur zu den nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, nur dann Vertragsbestandteil, wenn sich die C.M.Dobrick GmbH mit ihrer Geltung schriftlich einverstanden erklärt hat. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
1.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der C.M.Dobrick GmbH zustande. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist nur diese Auftragsbestätigung bzw. Rechnung maßgebend.
1.3 Angebote der C.M.Dobrick GmbH werden auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Mustern aufgebaut. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und werden nach bestem Wissen erstellt.
1.4 Die Angebotsunterlagen, beispielsweise Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Maße , Funktionen, Programmabläufe und DIN-Normen sowie sämtliche Prospektangaben und Angaben in sonstigen Druckschriften sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung ausdrücklich erfolgt ist.
1.5 An Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen behält sich die C.M.Dobrick GmbH Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag der C.M.Dobrick GmbH nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Auftraggebers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die C.M.Dobrick GmbH zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat.
1.6 Änderungen, die die Funktionsfähigkeit der Liefergegenstände der C.M.Dobrick GmbH nicht beeinträchtigen sind jederzeit möglich, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt im übrigen berührt wird.
1.7 Angebote haben eine Gültigkeit von 21 Tagen und sind nur gültig mit der zusätzlichen Unterschrift des Geschäftsführers.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preise verstehen sich in Euro ab Hamburg bzw. ab Lager des Herstellers
ohne Transport, Verpackung, Versicherung und ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Falls sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung das wirtschaftliche -Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich verändert (z. B. durch Preiserhöhungen oder tarifvertragliche Vereinbarungen), hat die C.M.Dobrick GmbH das Recht, die veränderten Verhältnisse am Tage der Lieferung der Preisberechnung zugrunde zu legen.
2.3 Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, im Falle eines vom Auftraggeber verursachten Lieferverzuges zum Tag unserer Versandbereitschaft ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Bei Überschreiten des Zahlungstermins hat der Auftraggeber auch ohne vorherige Mahnung und unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 8 % zu zahlen.
2.4 Kommt der Auftraggeber mit seinen Abnahme- oder Zahlungsverpflichtungen oder mit seinen Verpflichtungen aus Ziff. 5 (Eigentumsvorbehalt) ganz oder teilweise in Rückstand, stellt er seine Zahlungen ein oder wird Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt, dann werden sämtliche anderen evtl. Forderungen der C.M.Dobrick GmbH aus der laufenden Geschäftsverbindung zur Zahlung fällig, auch wenn Wechsel oder Scheck mit späterer Fälligkeit laufen.
2.5 Die C.M.Dobrick GmbH ist berechtigt, Teillieferungen aus einem erteilten Gesamtauftrag gesondert zu fakturieren.
2.6 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht nicht zu.
2.7 Die C.M.Dobrick GmbH ist berechtigt, eingehende Zahlungen zur Begleichung des ältesten Schuldpostens zuzüglich Zinsen zu verwenden, auch wenn der Auftraggeber anderweitige Bestimmungen trifft. Der Auftraggeber verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung.
3. Lieferung, Lieferzeit und Lieferpflicht
3.1 Liefertermine sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung verbindlich. Dies setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen voraus.
3.2 Gerät die C.M.Dobrick GmbH mit ihren Leistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist, die mindestens 2 Wochen betragen muss, gesetzt hat, verbunden mit der Ankündigung, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktrete. Bei einem Zurücktreten vom Vertrag werden Stornierungskosten in der Höhe von mindestens 15% vom Auftragsumfang dem Kunden in Rechnung gestellt, mindestens jedoch die tatsächlich nach Auftragsumfang entstandenen Kosten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
3.3 Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb der C.M.Dobrick GmbH als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. In einem solchen Fall werden die Lieferfristen um die Dauer der Betriebsstörung verlängert.
3.4 Wird der Versand oder die Auslieferung aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, verzögert, so ist die C.M.Dobrick berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von einer Woche anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.5 Für jede Aufstellung und Montage gelten, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, folgende Bestimmungen: Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu bestellen: Die zur Montage und Inbetriebnahme nötigen Bedarfsstoffe, Unterlagen und Werkzeuge.
4. Gefahrübergang
Die Lieferungen erfolgen unversichert. Die Gefahr geht mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über, und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Kosten des Versandes trägt. Wird die Auslieferung auf Wunsch des Auftraggebers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr mit dem Eintritt der Verzögerung auf den Auftraggeber über.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Lieferungen der C.M.Dobrick GmbH erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus den Leistungen der C.M.Dobrick GmbH getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Auftraggeber bezeichnete Leistungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldoforderungen der C.M.Dobrick GmbH.
5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte der C.M.Dobrick GmbH durch Dritte hat der Auftraggeber unverzüglich Mitteilung zu machen. Veräußert der Auftraggeber die von der C.M.Dobrick GmbH ausgelieferte Ware, so tritt er hierdurch schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der C.M.Dobrick GmbH aus Leistungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit aller Nebenabreden an die C.M.Dobrick GmbH ab. Auf Verlangen der C.M.Dobrick GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und der C.M.Dobrick GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
6. Gewährleistung
6.1 Material- und Herstellungsfehler werden seitens der C.M.Dobrick GmbH durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile behoben.
6.2 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche (Gewährleistungsfrist) gegenüber der C.M.Dobrick GmbH beträgt 6 Monate.
6.3 Der Auftraggeber kann Gewährleistungsansprüche nicht abtreten.
6.4 Bei fehlgeschlagener Nachbesserung innerhalb schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.5 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
6.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne schriftliche Einwilligung der C.M.Dobrick GmbH der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird oder seine technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt werden. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Auftraggeber die Installation nicht durch die C.M.Dobrick GmbH vornehmen läßt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Fehler nicht auf unsachgemäßer Installation beruht
7. Haftung
Soweit eine Schadenersatzhaftung der C.M.Dobrick GmbH in Betracht kommt - sei es aufgrund Gesetzes, Vertrages oder aus sonstigen Gründen - gilt folgendes:
7.1 Die C.M.Dobrick GmbH haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der C.M.Dobrick GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine persönliche Haftung der Organe und Angestellten der C.M.Dobrick GmbH, die als Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
7.2 Die Haftung beträgt im Höchstfall € 100.000,- je Schadensereignis.
8. Sonstige Bedingungen
8.1 Rechte aus mit der C.M.Dobrick GmbH geschlossenen Verträgen darf der Auftraggeber nur mit deren Zustimmung übertragen. Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ist die C.M.Dobrick GmbH berechtigt, sich desjenigen Lieferanten, dessen Produkt Vertragsgegenstand ist, zu bedienen.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
8.3 Erfüllungsort ist Hamburg.
8.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohn- oder Geschäftssitz nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt. Die C.M.Dobrick GmbH ist jedoch berechtigt, Klage gegen den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.
8. 5 Die Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses durch die C.M.Dobrick GmbH gespeichert.
9. Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.